Pflegestelle für in Not geratene Tiere - Abgabe oder Aufnahme
 

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Datenschutz

Wenn sie sich von ihrem Tier trennen müssen , sollte es jedem klar sein, daß man einen Abgabevertrag unterzeichnet.

Jener Vertrag ist rechtsgültig und unterliegt dem Datenschutz.

Der Abgebende bekundet, rechtmäßiger Besitzer zu sein, und hier das Eigentum an die Pflegestelle ab zu treten.

Unwiederruflich und für immer.!!!!!!!!!!!!!!

Nachforschungen zu unterlassen, um neue Interessenten bzw. Besitzer , aber insbesondere um das Tier nicht zu verwirren.



Selbiges gilt auch für die neuen Besitzer


Sie haben wahrheitsgemäß ihre Daten an zu geben , ein Kennenlerntermin ein zu halten, sowie Zeit für die Übergabe zu investieren.

Nachkontrollen  zu gestatten.


Wir möchten auch gerne nach Jahren einer Vermittlung noch wissen wie es unseren ehemaligen Schützlingen geht, freuen uns auch über Besuche ehemaliger Schützlinge.

Emailfotos sind auch willkommen




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